Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand im Eherecht, der in Deutschland als gesetzlicher Güterstand gilt. Dabei handelt es sich um ein System der Vermögenszuordnung, das im Falle einer Ehescheidung relevant wird.

Funktionsweise

In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartnerinnen und -partner während der Ehe getrennt. Jeder Ehepartner behält also das, was er oder sie vor der Ehe besessen hat und während der Ehe erwirbt. Das Vermögen, das während der Ehezeit erworben wird, wird als sogenannter Zugewinn bezeichnet.

Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn der Ehepartnerinnen und -partner ermittelt und miteinander verglichen. Dabei gilt: Wer während der Ehezeit einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner abgeben.

Beispiel: Wenn Ehepartner A während der Ehezeit einen Zugewinn von 200.000 Euro und Ehepartner B einen Zugewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet hat, dann muss Ehepartner A die Hälfte der Differenz von 100.000 Euro an Ehepartner B abgeben, also 50.000 Euro.

Immobilien und Zugewinngemeinschaft

Im Falle einer Scheidung können auch Immobilien Gegenstand des Zugewinnausgleichs sein. Wenn ein Ehepartner während der Ehezeit eine Immobilie erwirbt, fällt diese in den Zugewinn. Wenn die Immobilie während der Ehezeit verkauft wird und ein Gewinn erzielt wird, fällt dieser Gewinn ebenfalls in den Zugewinn. Im Falle einer Scheidung kann es also dazu kommen, dass der Ehepartner, der die Immobilie erworben hat, einen Teil des Erlöses an den anderen Ehepartner abgeben muss.

Als Immobilienmakler ist es wichtig, über die Zugewinngemeinschaft informiert zu sein, da dies für Kundinnen und Kunden relevant sein kann, die eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchten. Insbesondere im Falle einer Scheidung kann es wichtig sein, den Wert einer Immobilie und den Anteil am Zugewinn genau zu ermitteln.

Fazit

Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand im Eherecht, der in Deutschland als gesetzlicher Güterstand gilt. Dabei bleibt das Vermögen der Ehepartnerinnen und -partner während der Ehe getrennt, und der Zugewinn wird im Falle einer Scheidung miteinander verglichen. Auch Immobilien können Gegenstand des Zugewinnausgleichs sein, wenn sie während der Ehezeit erworben oder verkauft wurden. Als Immobilienmakler ist es wichtig, über die Zugewinngemeinschaft informiert zu sein, um Kundinnen und Kunden entsprechend beraten zu können.