Grundschuld

Eine Grundschuld ist eine Sicherheit, die bei der Finanzierung einer Immobilie eingesetzt wird. Sie wird im Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung einer Kreditsumme, die der Eigentümer des Grundstücks bei einer Bank aufnimmt. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann die Bank die Grundschuld verwerten und das Grundstück zwangsversteigern lassen, um die offenen Forderungen zu begleichen.

Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden, sondern kann für verschiedene Kredite oder auch als Blankosicherheit genutzt werden. Die Höhe der Grundschuld entspricht in der Regel dem Betrag des aufgenommenen Kredits.

Die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch kann auch auf Wunsch des Eigentümers erfolgen, wenn dieser beispielsweise eine Sicherheit für einen Geschäftspartner benötigt. In diesem Fall spricht man von einer „abstrakten“ Grundschuld, da sie unabhängig von einer konkreten Forderung besteht.

Im Falle eines Verkaufs der Immobilie bleibt die Grundschuld bestehen, sie wird jedoch auf den neuen Eigentümer übertragen. Eine Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch ist erst möglich, wenn alle Forderungen der Bank beglichen wurden.