Erbpacht

Die Erbpacht ist eine Form der Nutzung von Grundstücken, bei der der Erbpächter ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum pachtet und darauf ein Gebäude errichtet oder vorhandene Gebäude nutzt. Anders als bei einer Mietwohnung oder einem Mietshaus besitzt der Erbpächter das Gebäude jedoch nicht, sondern nur das Recht zur Nutzung des Grundstücks.

Die Erbpacht wird meist für einen Zeitraum von 99 Jahren vergeben und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Erbpachtvertrag regelt die Modalitäten der Pachtzahlungen und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks. Der Erbpachtnehmer hat oft die Möglichkeit, das Gebäude während der Laufzeit des Erbpachtvertrags zu verkaufen oder zu vermieten.

Für Immobilienkäufer kann die Erbpacht eine attraktive Alternative zum Kauf eines Grundstücks sein, da der Kaufpreis für das Grundstück entfällt und somit die Finanzierung des Gebäudes erleichtert wird. Allerdings sind die Pachtzahlungen über die Laufzeit des Erbpachtvertrags hinweg zu leisten und können je nach Lage und Wert des Grundstücks erheblich sein. Vor dem Abschluss eines Erbpachtvertrags sollten sich Immobilienkäufer daher genau über die Konditionen informieren und gegebenenfalls einen Experten hinzuziehen.