Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die zusammen eine Erbschaft antreten. Sie entsteht automatisch, wenn mehrere Erben einen Nachlass gemeinsam erben. Jeder Erbe hat dabei ein Miteigentumsanteil an allen Nachlassgegenständen.

Die Erbengemeinschaft kann entweder einvernehmlich handeln oder es kann zu Meinungsverschiedenheiten kommen. In diesem Fall müssen alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Verwalter zu bestellen, der Entscheidungen im Namen der Erbengemeinschaft trifft.

Eine Erbengemeinschaft kann auch Eigentümer einer Immobilie sein, die im Nachlass enthalten ist. In diesem Fall haben alle Miterben das Recht, die Immobilie zu nutzen und können nur gemeinsam darüber verfügen. Möchte einer der Miterben die Immobilie verkaufen, müssen alle anderen Miterben zustimmen.

Für Immobilienkäufer kann es schwierig sein, eine Immobilie von einer Erbengemeinschaft zu erwerben, da alle Miterben zustimmen müssen. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Experten beraten zu lassen, um mögliche Probleme zu vermeiden.